1. +++ (SEM)

Für den Grenzverkehr gibt es weitreichende Ausnahmen: Wer sich nicht länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten hat oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreist, ist von der Testpflicht befreit.
Dies gilt auch für Grenzpendler und Grenzgänger.
Einzelheiten zu den Entscheidungen der Bunderegierung sind hier zu finden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Datum: 2021-08-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-nicht-laenger-als-hochrisikogebiet-ein;
Themen: Hochrisikogebiet # ?, offene Grenzen # ?, Bundesregierung # ?, Erleichterungen # ?, Reisende # ?, Einzelheiten der Entscheidung # ?, Bunderegierung # ?, Quarantänepflichten # ?, Coronainfizierte # ?, Grenzraum # ?

2. +++ (SEM)

Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht.
Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.
Einzelheiten zu der Entscheidung der Bunderegierung:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Datum: 2021-07-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-wieder-zum-hochinzidenzgebiet-hoch-angepasste;
Themen: Hochinzidenzgebiet # ?, Genesung # ?, negatives Testergebnis # ?, aktueller negative Schnelltest # ?, Reisende # ?, offene Grenzen # ?, heutige Entscheidung # ?, Grenzpendler # ?, Bundesregierung # ?, Erleichterungen # ?