1. +++ (SEM)
Die kreisfreien Städte oder Kreise, die sich für diese Lösung entschieden haben, unterstehen der Rechtsaufsicht des Landesarbeitsministeriums.
Die anderen 35 Jobcenter werden als sogenannte "Gemeinsame Einrichtungen" gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen getragen.
Die Bundesagentur für Arbeit untersteht im Hinblick auf die Übernahme der Schulbuchkosten der Aufsicht des Bundesarbeitsministeriums.
Datum: 2019-09-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-kommunale-jobcenter-uebernehmen-kuenftig-die-kosten-fuer;
Themen: kommunale Jobcenter
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