1. +++ (SEM)

* Zur Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" (FDE): Bei dem FDE handelte es sich um eines der Finanzierungspakete zur Sanierung der neuen Länder im Zuge der Wiedervereinigung von 1990.
Bis ins Jahr 1994 ersetzte das Sondervermögen des Bundes für die neuen Länder den bundesstaatlichen Finanzausgleich.
Die Verbindlichkeiten des FDE trägt heute der Bund, der hierfür im Gegenzug einen erhöhten Umsatzsteueranteil erhält und verringerte Leistungen im Rahmen des Bundesfinanzausgleichs erbringt.
Aufgrund der vorzeitigen Tilgung des FDE zum Ende des Jahres 2018 entfällt der Beitrag der Länder zu der Abfinanzierung des FDE ab dem Jahr 2019.
Mit dem vorzeitigen Auslaufen der FDE-Abfinanzierung entfällt für das Jahr 2019 auch die sachliche Grundlage für die von den Gemeinden zu leistende Mitfinanzierung der FDE-Finanzierungslasten ihrer jeweiligen Länder über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage.

Datum: 2018-10-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-ergaenzungen-zu-haushaltsentwuerfen-land-steigt-bereits-2018;
Themen: Nachtragshaushaltsgesetz # ?, Haushaltsgesetz # ?, Bundesfinanzausgleich # ?, Rahmen des Bundesfinanzausgleichs # ?, erhöhter Umsatzsteueranteil # ?, neue Länder # ?, Haushaltsentwürfe # ?, Schuldentilgung # ?, Verbindlichkeiten # ?, Landeskabinett # ?