1. +++ (SEM)

NRW zieht Konsequenzen aus Entscheidung des BGH zur Abschiebungshaft in Büren
25. Juli 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
NRW zieht Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Abschiebungshaft in Büren.
"Selbstverständlich respektieren wir diese Entscheidung", erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger.
"Wir sorgen deshalb dafür, dass die rund 20 Abschiebehäftlinge kurzfristig in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht werden."

Datum: 2014-07-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-zieht-konsequenzen-aus-entscheidung-des-bgh-zur-abschiebungshaft-bueren;
Themen: Bundesgerichtshof für Abschiebungshaft # ?, Abschiebungshaft in Büren # ?, Abschiebehafteinrichtung # ?, BGH-Entscheidung # ?, Abschiebehäftlinge # ?, Haftbefehl # ?, europarechtliche Vorgaben # ?, JVA # ?, Bestand # ?, Abschiebungshaft in NRW # ?

2. ++ (IR)

Der Standort Büren wird zukünftig ausschließlich für Zwecke der Abschiebungshaft genutzt.
"Damit ziehen wir die Konsequenzen aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes", so Jäger.
Danach darf Abschiebungshaft nur noch in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen werden, in denen keinerlei Strafvollzug stattfindet.
Zurzeit kooperiert NRW beim Vollzug von Abschiebungshaft mit den Ländern Berlin und Brandenburg.
Beide Länder haben Nordrhein-Westfalen bisher dabei unterstützt, den Vollzug der Abschiebungshaft übergangsweise aufrecht zu erhalten.
Das jetzt verabschiedete Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW ist eine bis zum Ende des Jahres befristete Übergangsregelung.

Datum: 2015-04-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vollzug-von-abschiebungshaft-erfolgt-kuenftig-wieder-nrw;
Themen: Vollzug # ?, Abschiebungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen # ?, notwendige landesgesetzliche Grundlage # ?, Abschiebehaftvollzugsverordnung # ?, Arbeitsverpflichtung # ?, Beschwerderecht # ?, Einzelunterbringung # ?, Organisationen der Flüchtlingshilfe # ?, befristete Übergangsregelung # ?, durchgehender Standard # ?

3. ++ (IR)

Mit der geplanten Nutzung des Standorts Büren ausschließlich für Zwecke der Abschiebungshaft zieht NRW Konsequenzen aus Ende Juli getroffenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes.
Danach darf Abschiebungshaft nur noch in speziellen Hafteinrichtungenvoll zogen werden, in denen keinerlei Strafvollzug stattfindet.
Diese Voraussetzungen erfüllen nur wenige Bundesländer.
Zurzeit kooperiert NRW beim Vollzug von Abschiebungshaft mit den Ländern Berlin und Brandenburg.

Datum: 2014-11-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschiebungshaft-nrw-land-plant-einrichtung-bueren;
Themen: künftiger Vollzug # ?, humanitärer Vollzug # ?, jetzige Justizvollzugsanstalt # ?, wichtige Weiche # ?, Strafvollzug # ?, Abschiebungshäftlinge # ?, konzeptionelle Überlegungen # ?, europäisches Recht # ?, Einrichtung # ?, rechtliche Grundlagen # ?