1. +++ (SEM)

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann empfiehlt weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen
1. April 2022 Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner Foto: Land NRW / Mark Hermenau
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst.
Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0.00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert.
Arbeit, Gesundheit und Soziales

Datum: 2022-04-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-erlaesst-neue-coronaschutzverordnung;
Themen: Krankenhäuser # ?, Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes # ?, Bundesinfektionsschutzgesetz # ?, Schutzmaßnahmen # ?, Ausbreitung # ?, Pflegeeinrichtungen # ?, 2G+-Zugangsbeschränkungen # ?, Spielraum des Bundesgesetzes # ?, Strafvollzugsanstalten # ?, allgemeine Maskenpflicht # ?

2. +++ (SEM)

Es bleibt in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen daher erst einmal bei den derzeit geltenden und eingeübten Schutzmaßnahmen.
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Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vom 16. September 2022 ermöglicht den Ländern, unter gewissen Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie Beschäftigte in Schulen einzuführen, um bei einer Intensivierung der Infektionslage reagieren zu können.
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden frühzeitig über einen solchen möglichen Schritt informiert.
In den vergangenen Wochen hat die Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen durchgeführt.

Datum: 2022-09-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-mit-unseren-bewaehrten-schutzmassnahmen-halten-wir-die-schulen;
Themen: Unterrichtsbetrieb # ?, Schulen des Lands # ?, Schulbetrieb # ?, Handlungskonzept # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Schulministerium # ?, Herbstferien # ?, vergangene Wochen # ?, Infektionsgeschehen # ?, Grundlage von Infektionsschutzgesetz # ?

3. +++ (SEM)

Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.
In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich.
Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet.
Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Datum: 2021-05-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare;
Themen: Coronafakten # ?, Coronaregeln # ?, Landesinzidenz # ?, Schachtbrettmuster # ?, Regelbetrieb # ?, Personenbegrenzung # ?, Geimpfte # ?, beliebige Haushalte # ?, Ausflugsfahrten # ?, Sitzordnung # ?

4. +++ (SEM)

1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Nordrhein-Westfalens Corona-Schutzverordnung läuft am 28. Februar aus
Nach 1.073 Tagen: Nordrhein-Westfalens Corona-Schutzverordnung läuft am 28. Februar aus
Ministerium wird Corona-Schutzverordnung nicht mehr verlängern - ab 1. März gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz
25. Februar 2023 PHB Virus Medizin Foto: Shutterstock / LMproduction
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar nach 1.073 Tagen aus.

Datum: 2023-02-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nach-1073-tagen-nordrhein-westfalens-corona-schutzverordnung-laeuft-am-28-februar;
Themen: Bundesinfektionsschutzgesetz # ?, Pflegeheime # ?, Arztpraxen # ?, Krankenhäuser # ?, Pressekonferenz # ?, Pandemie # ?, Schutzmaßnahmen # ?, Anknüpfungspunkt # ?, Eingliederungshilfeeinrichtungen # ?, besondere Allgemeinverfügung # ?

5. +++ (SEM)

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung bestehen bis zum 30. September 2022 weiter
21. September 2022 Eine junge Frau trägt eine Mund-Nasen-Schutz-Maske im Bus Foto: iStock.com / Photoboyko
Nachdem Bundesrat und Bundestag die aktuellen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 30. September 2022 verlängert haben, hat auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 30. September 2022 inhaltlich unverändert verlängert.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Nachdem Bundesrat und Bundestag die aktuellen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 30. September 2022 verlängert haben, hat auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 30. September 2022 inhaltlich unverändert verlängert.

Datum: 2022-09-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-bis-zum-30-september-2022;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, deutliche Änderungen # ?, neue Rechtsgrundlage # ?, bisherige Landesregelungen # ?, Bundesinfektionsschutzgesetz # ?, Freitestung # ?, Testverordnung # ?, Maskenpflichten # ?, Fortbestand # ?, Bundesrecht # ?

6. +++ (SEM)

Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50.
Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
Folgende Stufen sieht die Coronaschutzverordnung künftig vor: Inzidenz >100 (Bundesnotbremse) Stufe 1 Inzidenz 100-50 Stufe 2 Inzidenz < 50 Ausgangs-beschränkungen
Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen keine Ausgangs- beschränkungen keine Ausgangs- beschränkungen Kontakt-beschränkungen Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich

Datum: 2021-05-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert;
Themen: negatives Testergebnis # ?, Inzidenzwerte # ?, freier Himmel # ?, Kundenbegrenzung # ?, belastbarer Rahmen # ?, steigendes Impftempo # ?, Konzerte # ?, Freibäder # ?, Bundesnotbremse # ?, Burgen # ?

7. ++ (IR)

Auch wenn eine allgemeine Maskenpflicht im Bundes-Infektionsschutzgesetzes nicht vorgesehen ist, empfehlen das Land und die Hochschulen Studierenden, Lehrenden und Hochschulbeschäftigten während des Aufenthalts in Innenräumen der Hochschulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Datum: 2022-03-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hochschulen-studierende-starten-praesenz-ins-sommersemester-unterstuetzung-fuer;
Themen: Sommersemester # ?, Musikhochschulen # ?, Präsenzlehre # ?, Digitallehre # ?, Hybridlehre # ?, verbundene Lockerungen # ?, Wissenschaftlerinnen # ?, Kunsthochschulen # ?, Coronaregeln # ?, Studium # ?