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Am Wochenende und an Feiertagen eingehende Meldungen werden von den Gesundheitsämtern erst am jeweils nächsten Arbeitstag übermittelt, aber den Meldetagen zeitlich zutreffend zugeordnet.
So wird zukünftig zum Beispiel ein am Samstag gemeldeter Fall am Montag übermittelt, am Dienstag ausgewiesen, aber rückwirkend dem Samstag zugeordnet.
Die Regelung ist unter anderem deswegen geboten, da sich mit Blick auf das geänderte Meldeverhalten der anderen Bundesländer jeweils für das Wochenende und am Wochenanfang kein sinnvoller Überblick über die Bundeslage sowie kein sinnvoller Vergleich mehr zwischen den Ländern ergibt.
Zudem finden am Wochenende weniger Testungen, Labordiagnostik, Meldungen und Übermittlungen statt, sodass die Aussagekraft der tagesaktuellen Berichterstattung der Neuinfektionen am Wochenende und an Feiertagen ohnehin eingeschränkt ist.
Alle Fallzahlen sind weiterhin über die Internetseite des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw sowie die Corona-Meldelage des LZG.
Datum: 2022-06-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-vorgehen-bei-der-uebermittlung-der-corona-fallzahlen-die;
Themen: Coronafallzahlen
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