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"Diese Schlupflöcher muss der Bundesgesetzgeber schnellstens schließen.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können sich durch die Verordnung zum Wohnraumstärkungsgesetz NRW zwar an die Unterkunftsbetreiber wenden, um Bewohnerlisten zu erhalten.
Die hierdurch gewonnenen Informationen stehen aber anderen Stellen aufgrund des Bundesmelderechts nur eingeschränkt zur Verfügung.
Wenn das Melderecht Arbeitgeber mehr in die Pflicht nehmen würde, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzumelden, könnten auch Bußgelder für Zuwiderhandlungen verhängt werden", so Ministerin Scharrenbach.
In den Niederlanden sind zudem Lohnabzüge für Miete und Gesundheitsfürsorge nur bis zu 25 Prozent zulässig und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern angemessene Wohnbedingungen bietet.

Datum: 2022-02-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nach-laenderuebergreifender-kontrollaktion-alle-sechs;
Themen: Wohnraumstärkungsgesetz # ?, Melderecht # ?, kontrollierte Unterkunft # ?, Betriebskonzept # ?, Verfügungsberechtigte # ?, Leib # ?, Vorschriften # ?, Arbeitnehmer des Arbeitgebers # ?, Bewohnerlisten # ?, Bundesmelderecht # ?