1. +++ (SEM)

Die vielfältigen Angebote der Kommunen und der freien Träger werden dafür sorgen, dass die bevorstehenden Sommerferien trotz aller Einschränkungen von Abenteuer und Spaß geprägt sein werden", erklärte Minister Stamp.
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten mit der neuen Coronaschutzverordnung einen Handlungsrahmen und Sicherheit, welche Angebote für Kinder und Jugendliche wieder möglich sind (§12 Coronaschutzverordnung).
Das Land ermöglicht bei einer Inzidenz über 50 Gruppenangebote für junge Menschen im Freien für 20 Personen, soweit die Regelungen der Bundesnotbremse nicht greifen.
Drinnen dürfen zehn statt wie bisher fünf junge Menschen die Angebote wahrnehmen.
Eintägige oder mehrtägige Ferienangebote in Gruppen von 20 jungen Menschen werden ebenfalls wieder möglich.

Datum: 2021-05-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/1000-ferienwochen-fuer-familien-aus-nordrhein-westfalen-familienferienstaetten;
Themen: Familienerholungswochen # ?, Inzidenz # ?, Naturfreundehaus # ?, Sonderprogramm von Familien # ?, geringfügiges Einkommen # ?, Ferienfahrten # ?, feste Gruppen # ?, Herausforderungen der Coronapandemie # ?, Ferienfreizeiten # ?, Jugendliche # ?

2. +++ (SEM)

Darüber hinaus gelten die bisher in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen fort.
Die Landesregierung hat die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung bis zunächst einschließlich 14. Mai 2021 verlängert.
Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Coronaschutzverordnung fortgelten.
So ist sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes bündeln wir nochmal die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen.

Datum: 2021-04-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt;
Themen: nationale Tragweite # ?, Coronafakten # ?, vorherige Terminbuchung # ?, botanische Gärten # ?, 7-Tages-Inzidenzwert # ?, Coronaregeln in Nordrhein-Westfalen # ?, Wettannahmestellen # ?, Klubs # ?, Solarien # ?, Indoorspielplätze # ?

3. +++ (SEM)

Nach Auswertung der am 25. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab dem kommenden Dienstag für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.
1.
Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen.
Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
1. Ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich im Kreis Heinsberg und in der Stadt Oberhausen.

Datum: 2021-04-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-kuendigt-verschaerfte-regelungen-der-bundesweiten-corona;
Themen: kommunale Inzidenzwerte # ?, kreisfreie Städte # ?, Gesundheitsministerium # ?, Coronanotbremse # ?, 7-Tage-Inzidenzen # ?, Untersagung # ?, Bundesnotbremse # ?, Terminvereinbarung # ?, Grenzwert # ?, Einkauf # ?

4. +++ (SEM)

Nach Auswertung der am 26. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab Dienstag beziehnungsweise Mittwoch für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.
1.
Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen.
Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
1. Ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich im Kreis Wesel und im Kreis Euskirchen und wie bereits am Sonntag angekündigt gilt dies ab Dienstag auch für die Stadt Oberhausen und den Kreis Heinsberg.

Datum: 2021-04-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-kuendigt-verschaerfte-regelungen-der-bundesweiten-corona-0;
Themen: 7-Tage-Inzidenzen # ?, Untersagung # ?, Terminvereinbarung # ?, kreisfreie Städte # ?, Einkauf # ?, Bildungsangebote # ?, Gesundheitsministerium # ?, kommunale Inzidenzwerte # ?, Bundesnotbremse # ?, Coronanotbremse # ?

5. +++ (SEM)

Nach Auswertung der am 27. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab Donnerstag für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.
1.
Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen.
Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
1. Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich in der Städteregion Aachen und im Hochsauerlandkreis.

Datum: 2021-04-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-kuendigt-verschaerfte-regelungen-der-bundesweiten-corona-1;
Themen: kommunale Inzidenzwerte # ?, kreisfreie Städte # ?, Gesundheitsministerium # ?, 7-Tage-Inzidenzen # ?, Untersagung # ?, Bundesnotbremse # ?, Terminvereinbarung # ?, Coronanotbremse # ?, Grenzwert # ?, Einkauf # ?

6. +++ (SEM)

1. Mai 2021
Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am Donnerstag vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst.
Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten "Click and Meet" im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen.

Datum: 2021-05-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten;
Themen: Geimpfte # ?, Genesene # ?, Besuch von Außenbereichen # ?, Erfordernis der Freitestung # ?, Fortschritt der Impfkampagne # ?, Geleit # ?, angepasste Verordnungen # ?, rechtliche Entscheidungen # ?, sogenannter Click # ?, Einreisequarantäne # ?

7. +++ (SEM)

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die nordrhein-westfälische Landesregierung reduziert angesichts sinkender Infektions- und steigender Impfzahlen zahlreiche Beschränkungen und schafft gleichzeitig einen belastbaren Rahmen für schrittweise Öffnungen.
Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Rahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort.
Die sinkenden Inzidenzwerte in ganz Nordrhein-Westfalen und die zunehmende Beschleunigung der Impfkampagne lassen jedoch erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 zu und eröffnen damit klare Perspektiven für den Sommer.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Für Entwarnung ist es noch zu früh.

Datum: 2021-05-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert;
Themen: negatives Testergebnis # ?, Inzidenzwerte # ?, freier Himmel # ?, Kundenbegrenzung # ?, belastbarer Rahmen # ?, steigendes Impftempo # ?, Konzerte # ?, Freibäder # ?, Bundesnotbremse # ?, Burgen # ?

8. +++ (SEM)

Nach Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Einführung der "Bundesnotbremse") macht das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ab sofort regelmäßig, gegebenenfalls täglich, bekannt, ab welchem Tag in welchen Städten und Kreisen aufgrund steigender oder sinkender Inzidenzzahlen zusätzliche Schutzmaßnahmen nach der bundesweiten Corona-Notbremse wirksam werden bzw. wieder entfallen.
Voraussetzung für das Wirksamwerden zusätzlicher Maßnahmen ist, dass die im Infektionsschutzgesetz festgelegten Grenzwerte der 7-Tage-Inzidenz für drei Tage in Folge überschritten werden.
Die entsprechenden Regelungen der "Bundes-Notbremse" werden dann ab dem übernächsten Tag wirksam.
Die zusätzlichen Maßnahmen fallen wieder weg, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf Werktagen in Folge wieder unterschritten wird; auch der Wegfall wird dann ab dem übernächsten Tag wirksam.
Auf Grundlage der am Samstag, 24. April 2021, vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte hat das Gesundheitsministerium per Allgemeinverfügung folgende zusätzliche Feststellungen getroffen, die ab Montag, 26. April 2021, 00.00 Uhr in Kraft treten:

Datum: 2021-04-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verschaerfte-regelungen-der-bundesweiten-corona-notbremse-fuer-weitere-kreisfreie;
Themen: vorherige Terminbuchung # ?, botanische Gärten # ?, Wettannahmestellen # ?, Klubs # ?, Solarien # ?, Indoorspielplätze # ?, tagesaktuelles negative Testergebnis # ?, übernächster Tag # ?, Prostitutionsstätten # ?, Burgen # ?