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Im Detail soll sich die bisher vorgesehene Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen nicht auf Kapitalgesellschaftsformen, Genossenschaften und den Einzelkaufmann beschränken.
Die Bundesregierung wird mit dem Bundesrats-Entschließungsantrag aufgefordert, auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften eine öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation zuzulassen.
Damit wäre auch für die in der Praxis relevante Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG eine einheitliche Online-Anmeldung möglich.
Auf Initiative des Digitalministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, dass die Möglichkeit der Online-Beurkundung nicht nur im Gründungsprozess der GmbH zum Einsatz kommt, sondern auch die zahlreichen notariellen Beurkundungspflichten nach der Gründung erfasst.

Datum: 2021-05-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesrat-will-schritt-die-selbststaendigkeit-erleichtern;
Themen: Onlinebeglaubigungen # ?, Unternehmensgründung # ?, Selbstständigkeit # ?, Beschuss des Bundesrats # ?, Bundesratsentschließungsantrag # ?, Digitalministerium von Nordrhein-Westfalen # ?, Einzelkaufmann # ?, Gründungsprozess der GmbH # ?, Handelsregisteranmeldungen # ?, Kapitalerhöhung # ?