1. +++ (SEM)

Hintergrund:
Beschluss des Landeskabinetts über einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der nordrhein-westfälischen Kommunen vor den COVID-19-Auswirkungen am 31. März 2020: 1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten 2.
"Sonderhilfengesetz Stärkungspakt" zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen 3. Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen 4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK 5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a. 6.
Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können 7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen 8. Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.
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Datum: 2020-06-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunalschutz-paket-der-landesregierung-nimmt-weiter-form;
Themen: coronabedingte Schäden # ?, Kommunalhaushalte # ?, Landeskabinett # ?, Stärkungspakt # ?, Covid-19auswirkungen # ?, garantierte Selbstverwaltung # ?, weite Form # ?, Achtpunkteplan # ?, Bundesrettungsschirm # ?, Isolierung von Schäden # ?

2. +++ (SEM)

Mit den Hilfsmaßnahmen für die Kommunen sollen einerseits die sinkenden Erträge und andererseits die gestiegenen Aufwendungen - etwa beim Gesundheitsschutz und in der sozialen Infrastruktur - aufgefangen werden.
Folgende Initiativen werden auf den Weg gebracht: 1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten 2.
"Sonderhilfengesetz Stärkungspakt" zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen 3. Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen 4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK 5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a. 6.
Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können 7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen 8. Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zur Umsetzung der Ziffern 4 und 5 des obigen Kabinettbeschlusses am 21. April 2020 den Entwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2020 mit der beabsichtigten Übernahme von Haftungsfreistellungen für die landeseigene Förderbank NRW.BANK in Höhe von 10 Milliarden Euro beschlossen und diesen dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übersandt.

Datum: 2020-05-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunen-koennen-corona-schaeden-im-haushalt-isolieren;
Themen: belastete Kommunen # ?, Coronaschäden # ?, kommunale Vergabegrundsätze # ?, Stärkungspakt # ?, Landeskabinett # ?, Punkt des Entwurfs # ?, Zeiten der Auswirkung # ?, obiger Kabinettbeschluss # ?, weitere Fachverbände # ?, Achtpunkteplan # ?