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Diese Beratung von Betroffenen durch Betroffene ist ein echter Mehrwert für die Beratungslandschaft und wurde ausdrücklich von den Behindertenverbänden und -organisationen gefordert.
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Für diese "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB) stellt das Bundessozialministerium bundesweit rund 58 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, auf Nordrhein-Westfalen entfällt ein jährlicher Anteil von 9,3 Millionen Euro.
Das nordrhein-westfälische Sozialministerium war maßgeblich an der Auswahl der Beratungsstellen beteiligt.
Minister Laumann: "Kriterien waren ein Vorrang für Selbsthilfeorganisationen und offene Beratungsangebote für Alle sowie die Vorfahrt für regionale Kooperationen und der Aufbau eines flächendeckenden Angebots."

Datum: 2019-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-menschen-mit-behinderungen-beraten-menschen-mit-behinderungen;
Themen: Behinderungen in Nordrhein-Westfalen # ?, Beratungsstellen # ?, Angehörige einer Behinderung # ?, Bundessozialministerium # ?, besonderer Beratungsansatz # ?, bestehende Kompetenzzentren # ?, offene Beratungsangebote # ?, regionale Knotenpunkte # ?, vorhandene Beratungslandschaft # ?, Behindertenorganisationen # ?