Vom 14. Februar 2014 an übernehmen die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern.
Bis zum 13. Februar 2014 bleibt das jeweilige Finanzamt für die Bürgerinnen und Bürger der direkte und kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.
Die Kraftfahrzeugsteuer ist bereits seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet, wurde aber nach wie vor von den Finanzämtern der jeweiligen Länder verwaltet.
Der Bund sieht eine sukzessive Übernahme der Daten von den Ländern bis Ende Juni dieses Jahres vor - NRW übergibt seine Daten vor diesem Hintergrund bereits im Februar 2014.
Finanzen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen