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Dagegen wird im Bäckerhandwerk zwischen 180 und 420 Euro als tarifliches Urlaubsgeld je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gezahlt.
Einige Branchen haben einen Tagessatz je Urlaubstag vereinbart.
Auch die Dauer des Urlaubs kann in den Tarifverträgen abweichend von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes festgelegt sein.
Laut Gesetz beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, also vier Wochen.
Tarifverträge können hiervon abweichend ausschließlich günstigere Regelungen für die Beschäftigten vorsehen.

Datum: 2015-05-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-viele-wissen-gar-nicht-wie-viel-urlaubsgeld-ihnen-zusteht;
Themen: Urlaubsdauer # ?, Abbruchgewerbe # ?, Zuckerindustrie # ?, Urlaubsanspruch # ?, Monatseinkommen # ?, Tarifvertrag # ?, Tarifverträge # ?, Arbeitsministerium # ?, Ausschlussfrist # ?, Bundesurlaubsgesetz # ?