1. +++ (SEM)

Für sie sind die Normen des Tarifvertrags nun bindend.
Welche Normen dies konkret sind und welche Ausnahmen die Allgemeinverbindlicherklärung enthält, können den Bekanntmachungen zu den einzelnen Tarifverträgen entnommen werden.
So erstrecken sich diese tariflichen Regelungen beispielsweise nicht auf die Betriebe, die Mitglied im Bundesverband der Systemgastronomie sind.
Weitere Informationen bietet das Tarifregister Nordrhein-Westfalen auf seiner Internetseite www.tarifregister.nrw.de.

Datum: 2016-10-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-gegen-lohndumping-und-ausbeutung-von-beschaeftigten;
Themen: Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Hotelgewerbe # ?, Lohndumping # ?, Arbeitgeber der Branche # ?, Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen # ?, Beschäftigte # ?, Ausbeutung # ?, Auszubildende # ?, Tarifvertrag # ?, Bundesverband der Systemgastronomie # ?