1. +++ (SEM)
Nordrhein-Westfalen gehört zu den ersten Ländern, die einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorlegen
8. September 2026 Finanzen Geld Münzen Foto: Shutterstock / Jiri Hera
Damit setzt das Land Nordrhein-Westfalen die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung um.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Finanzen
Datum: 2026-09-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus;
Themen: Besoldungsrecht
# ?, Grundgehälter
# ?, verfassungsrechtliche Vorgaben
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# ?, Medianäquivalenzeinkommen
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# ?, wohngeldrechtliche Mietenstufen
# ?, verfassungsrechtliche Anforderungen
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2. ++ (IR)
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Karlsruhe bestätigt NRW im Streit um die Beamtenbesoldung
18. Dezember 2015 Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe (CC BY-SA 3.0)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Die dort verhandelte Besoldung entspricht voll den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Datum: 2015-12-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/karlsruhe-bestaetigt-nrw-im-streit-um-die-beamtenbesoldung;
Themen: Beamtinnen
# ?, Richterinnen
# ?, Beamtenbesoldung
# ?, Kriterien
# ?, Besoldungshöhe
# ?, Staatsanwältinnen in Nordrhein-Westfalen
# ?, künftige Besoldungsanpassungen
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# ?, Dienstbezüge
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3. ++ (IR)
1. Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (DBB) NRW Roland Staude: "Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich der Landes- und Kommunalbeamten haben wir auch einen guten Einstieg in eine anstehende Besoldungsstrukturreform erreicht.
Hier zeigt das Land die notwendige Seriosität und das erforderliche Augenmaß im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Vorsitzender des Deutschen Richterbunds (DRB)-NRW Gerd Hamme: "Der DRB NRW bedankt sich bei der Landesregierung für die konstruktiven Besoldungsgespräche.
Der DRB NRW fordert zudem eine zeitnahe Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025, um eine verfassungsgemäße Besoldung für Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte herzustellen.
Datum: 2026-04-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-uebertraegt-tarifergebnis-auf-beamte-richter-sowie;
Themen: Beamte
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4. ++ (IR)
Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) begrüßt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig ist.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) begrüßt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig ist.
Unmittelbar nach dem Regierungswechsel 2010 hatte die Landesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht erarbeitet und in den Landtag eingebracht.
Datum: 2012-08-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesverfassungsgericht-stuetzt-die-haltung-nrws-bei-der-gleichstellung;
Themen: Bundesverfassungsgericht
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5. ++ (IR)
Höhere Einnahmen im Nachtragshaushalt für 2013 ergeben sich hauptsächlich durch den Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 315 Millionen Euro, in denen auch Nachzahlungen durch den Zensus für die Jahre 2011 und 2012 enthalten sind.
Die Landesregierung veranschlagt im Personaletat Minderausgaben von 180 Millionen Euro durch eine gestaffelte Anpassung der Beamtenbesoldung an den Tarifabschluss für 2013.
Mehrausgaben kalkuliert das Land für 2013 unter anderem für Nachzahlungen für die Jahre 2007 bis 2011 in Höhe von 151,1 Millionen Euro an die Kommunen ein, nachdem das Landesverfassungsgericht den von der schwarz-gelben Vorgängerregierung festgelegten Anteil der Städte und Gemeinden als zu hoch bewertet hatte.
Nach Berechnungen eines unabhängigen Gutachtens veranschlagt das Land außerdem zusätzlich 525 Millionen Euro für den Versorgungsfonds für NRW-Beamte.
Datum: 2013-09-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nachtragshaushalt-2013-ohne-neue-kredite-kabinett-stimmt-anpassung-neue;
Themen: Nachtragshaushalt
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