1. +++ (IR)
Für ein Sozialticket berechtigt sind alle Personen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen nach der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen.
Datum: 2013-04-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sozialticket-das-land-nrw-bewilligt-30-millionen-euro-auch-kommunen-im-nothaushalt;
Themen: Sozialticketförderung
# ?, Kommunen
# ?, Absatzzahlen
# ?, verfügbare Sozialtickets
# ?, Bevölkerungsschichten
# ?, Nothaushalt
# ?, aktive Teilhabe
# ?, Euro
# ?, Fördergelder
# ?, Bundesversorgungsgesetz
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