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Auf Landesebene bedienen sich bei der zentralen Erfassung und Auswertung der Wahlergebnisse aus den landesweit 64 Wahlkreisen weder der Landeswahlleiter noch der ihn unterstützende Landesbetrieb IT.NRW des Produktes "PC-Wahl".
Die Übermittlung der Wahlergebnisse durch die Kreiswahlleitungen am Wahlabend erfolgt nicht internet-gestützt, sondern telefonisch und setzt eine Authentifizierung auf Seiten des Anrufers voraus.
Die mitgeteilten Ergebnisse werden anschließend mehrfach überprüft, bevor sie dem Bundeswahlleiter zur Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses übersandt werden.
"Von der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses noch am Wahlabend ist die spätere Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl zu unterscheiden", unterstrich der Landeswahlleiter.
Das endgültige Wahlergebnis basiert auf den Niederschriften von Wahlvorständen, Kreiswahlausschüssen und des Landeswahlausschusses, die durch die nächsthöheren Wahlorgane im Original beigezogen und geprüft werden.
Datum: 2017-09-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wahlsoftware-nrw-bisher-nicht-ziel-von-angriffen;
Themen: vorläufiges Wahlergebnis
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