1. +++ (SEM)

Das Land fördert den barrierefreien Ausbau von (Stadt-, Straßen- und Bus-) Haltestellen zu 90 Prozent.
Förderung nach §13 Abs. 1 Nr. 5 ÖPNVG NRW Maßnahmen- und Finanzverantwortung liegen beim VM (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse) Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen im Zentrum Finnentrop Gesamtkosten:
431.000,00 EUR Zuwendung: 344.400,00 EUR Maßnahmenbeschreibung: Der Zuwendungsantrag umfasst den barrierefreien Ausbau "Am Rathaus" sowie "Am Schulzentrum" (7 Haltestellenkanten) Ausstattung mit Busborden von "18 cm Höhe" zur Gewährleistung eines niveaugleichen Ein- und Ausstiegs Verlegung von taktilen Elementen Nachhaltige Stärkung des ÖPNVs Erhöhung der Aufenthaltsqualität Verbesserung der Inanspruchnahme der Haltestellen
Barrierefreie Umrüstung von Bushaltestellen in Freudenberg (1.BA) Gesamtkosten: 501.100,00 EUR Zuwendung: 451.000,00 EUR Maßnahmenbeschreibung: Barrierefreien Ausbau umfasst den Morer Platz, Schulzentrum und Lindenberg (2 Haltestellenkanten) Ausstattung mit Busborden von "18 cm Höhe" zur Gewährleistung eines niveaugleichen Ein- und Ausstiegs Verlegung von taktilen Elementen Erhöhung der Aufenthaltsqualität Nachhaltige Stärkung des ÖPNVs Verbesserung der Inanspruchnahme der Haltestellen
Haltestelleneinrichtungen 9. BA in Siegen Gesamtkosten: 257.400,00 EUR Zuwendung: 231.700,00 EUR Maßnahmenbeschreibung: Der Zuwendungsantrag umfasst den barrierefreien Ausbau an den Haltestellenpositionen "Kaisergarten", "Fischbachberg Wende", Hubertusweg" und "Löhrtor".

Datum: 2019-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bahnhofsausbau-und-barrierefreiheit-minister-wuest-und-vertreter-der-spnv;
Themen: Maßnahmenbeschreibung # ?, Bushaltestellen # ?, Gesamtkosten # ?, taktile Elemente # ?, Bahnhöfe # ?, Leistungsphasen # ?, nachhaltige Stärkung # ?, Busborde # ?, barrierefreier Ausbau # ?, Verlegung # ?

2. +++ (SEM)

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen.
Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.
Die Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Stadt-, Straßenbahn- und Bushaltestellen für Menschen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, kann beispielsweise durch die Erhöhung des Wartebereichs für die Fahrgäste, den Einbau von Busborden oder den Einbau taktiler Leitsysteme erreicht werden.
Bei der Planung dieser Maßnahmen ist die frühzeitige Beteiligung von Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, von Verbänden der in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Fahrgäste und von Fahrgastverbänden zu gewährleisten.
Ebenso ist die Integration der Barrierefreiheit in den gesamten Planungsprozess essenziell.

Datum: 2020-04-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verkehrsministerium-foerdert-barrierefreiheit;
Themen: Barrierefreiheit # ?, barrierefreier Ausbau # ?, Haltestellen # ?, öffentlicher Nahverkehr # ?, Buskapsteine # ?, Einbau von Leitsystemen # ?, Stadthaltestellen # ?, elementares Stück # ?, mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen # ?, taktile Leitelemente # ?