1. +++ (SEM)
In bestimmten Fällen sind auch Bußgelder bis zu 200.000 Euro möglich.
Darunter fallen beispielsweise unzulässige Importe von Chemikalien, Verstöße gegen Registrierungspflichten von Herstellern oder auch mangelhafte Sicherheitsdatenblätter.
Zudem gibt es im Chemikalienbereich Tatbestände, die strafrechtlich relevant sind.
Dazu zählt beispielsweise das Inverkehrbringen alter Kühlschränke, die Kältemittel enthalten, die die Ozonschicht zerstören.
Aus dem gleichen Grund sind auch Verkauf, das Verschenken und der Einsatz alter Feuerlöscher verboten.
Datum: 2016-08-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-chemische-produkte-sicher-herstellen-und-verwenden-schwarze;
Themen: Chemikalienrecht
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