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Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.
Die entsprechend aktualisierte Coronaschutzverordnung unterstreicht die schon bisher geltende Empfehlung nun in einem gesonderten Paragraphen und regelt dort zugleich für die Bereiche Personenbeförderung, Einzelhandel und Arztpraxen eine entsprechende rechtliche Verpflichtung.
In diesen Bereichen wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung, etwa so genannter "Alltagsmasken", auch "Community-Masken", oder von einem Schal beziehungsweise einem Tuch verpflichtend.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann "Mit der heutigen Rechtsverordnung regeln wir die bislang noch offenen Details der sogenannten Mundschutzpflicht.
Das Wichtigste bleibt: Abstand halten, Hygieneregeln konsequent einhalten.
Datum: 2020-04-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein;
Themen: Arztpraxen
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