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Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens zwei Schnell- oder Selbsttests pro Woche anzubieten, sofern diese in Hochinzidenzgebieten leben, aber in Deutschland arbeiten.
Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Wörtlich heißt es dazu in der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung: "Arbeitgeber, die Beschäftigte einsetzen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, sind verpflichtet, diesen Beschäftigten auf Kosten des Arbeitgebers zwei Mal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten und ihnen das Ergebnis im Verfahren zu bestätigen."
Diese Änderung erfolgt im Vorgriff auf eine in den nächsten Tagen erfolgende Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, nach der dann Arbeitgeber allen in Präsenz tätigen Arbeitnehmern zwei Tests pro Wochen anbieten müssen.
Mit der zweiten wichtigen Ergänzung setzt die Landesregierung einen Beschluss der Gesundheitsminister der Bundesländer und des Bundes von Anfang dieser Woche um.

Datum: 2021-04-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-corona-test-und-quarantaeneverordnung-vollstaendig-geimpfte-kontaktpersonen;
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