1. +++ (SEM)

Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht;
diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Gottesdienste Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen.
Außerdem müssen Religionsgemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.

Datum: 2021-01-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-verlaengert-lockdown-bis;
Themen: Alltagsmasken # ?, medizinische Masken # ?, Gottesdienste # ?, Homeoffice # ?, andere Zusammenkünfte # ?, sogenannte OP-Masken # ?, zuständiges Ordnungsamt # ?, übertragbare Coronavariante # ?, Coronaarbeitsschutzverordnung # ?, Handelseinrichtungen # ?

2. +++ (SEM)

Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Wörtlich heißt es dazu in der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung: "Arbeitgeber, die Beschäftigte einsetzen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, sind verpflichtet, diesen Beschäftigten auf Kosten des Arbeitgebers zwei Mal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten und ihnen das Ergebnis im Verfahren zu bestätigen."
Diese Änderung erfolgt im Vorgriff auf eine in den nächsten Tagen erfolgende Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, nach der dann Arbeitgeber allen in Präsenz tätigen Arbeitnehmern zwei Tests pro Wochen anbieten müssen.
Mit der zweiten wichtigen Ergänzung setzt die Landesregierung einen Beschluss der Gesundheitsminister der Bundesländer und des Bundes von Anfang dieser Woche um.
Demnach müssen symptomlose Personen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben und somit über einen nach RKI-Definition vollständigen Impfschutz verfügen, nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontaktperson einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person sind.

Datum: 2021-04-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-corona-test-und-quarantaeneverordnung-vollstaendig-geimpfte-kontaktpersonen;
Themen: neue Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, Arbeitgeber # ?, Hochinzidenzgebiete # ?, Corona-Test-Und-Quarantäne-Verordnung # ?, geimpfte Kontaktpersonen # ?, tätige Arbeitnehmer # ?, vorausgegangene Impfung # ?, Coronaarbeitsschutzverordnung # ?, Kontaktperson # ?, Sars-cov-2infektion # ?

3. ++ (IR)

In den ersten zwei Wochen wurden landesweit mehr als 2.600 Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) und des § 28 b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überprüft.

Datum: 2021-12-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/betriebe-nordrhein-westfalen-setzen-coronaschutzmassnahmen-groesstenteils-um;
Themen: Betriebe in Nordrhein-Westfalen # ?, Mängel # ?, aktuelle Schwerpunktsetzung # ?, Kontrollen # ?, Arbeitsschutzverwaltung # ?, nordrhein-westfälischer Arbeitsschutz # ?, Coronaschutzmaßnahmen # ?, Einhaltung # ?, Umsetzung # ?, 3G-Dokumente # ?