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"Ich begrüße die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, weil sie zu einer deutlichen Entlastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater beiträgt", betont Minister Lienenkämper.
"Sie stehen durch die Corona-Pandemie vor besonderen zusätzlichen Herausforderungen.
Damit sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge und auch für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen haben, ist diese Fristverlängerung richtig.
"
Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die - regulär fünfzehnmonatige - zinsfreie Karenzzeit für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert.
Datum: 2021-01-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-unterstuetzen-corona-pandemie-mehr-liquiditaet-fuer-betroffene;
Themen: Dauerfristverlängerung
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