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Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung gilt seit Mai 2021 für alle Produkte, die neu auf den Markt gebracht werden sowie für Bestandsprodukte, deren bisherige Zertifikate auslaufen.
Die Mittel stammen aus dem Corona-Sonderfonds.
Die Förderung erfolgt über das Programm Regionale Wirtschaftsförderung (RWP) - Beratung.
Anträge werden über die NRW.BANK gestellt.

Datum: 2021-07-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-unterstuetzt-medizintechnik-hersteller-bei-der-anpassung-neue-eu-regularien;
Themen: neue Regularien # ?, Medizintechnikhersteller # ?, Zertifizierung # ?, Bestandsprodukte # ?, Coronasonderfonds # ?, bisherige Zertifikate # ?, fehlende Zertifizierungen # ?, innovative Medizinprodukte # ?, neue EU-Medizinprodukteverordnung # ?, Kompetenzvermittlung # ?