1. +++ (SEM)
Die weitere Beratung liegt nun auf der Ebene des Parlaments.
Hintergrund:
Beschluss des Landeskabinetts über einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der nordrhein-westfälischen Kommunen vor den COVID-19-Auswirkungen am 31. März 2020: 1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten 2.
"Sonderhilfengesetz Stärkungspakt" zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen 3. Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen 4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK 5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a. 6.
Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können 7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen 8. Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.
Datum: 2020-06-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunalschutz-paket-der-landesregierung-nimmt-weiter-form;
Themen: coronabedingte Schäden
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# ?, Isolierung von Schäden
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