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Anspruch für Menschen, die nicht geimpft werden können, bleibt bestehen
10. September 2021 Animierte Grafik eines Corona-Virus Foto: Shutterstock / Axel Kock
Nordrhein-Westfalen wird entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11. Oktober 2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen (nach § 56 Abs. 1 IfSG) für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz auslaufen lassen.
Ausgenommen von dieser Regelung bleiben weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Arbeit, Gesundheit und Soziales

Datum: 2021-09-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-laesst-verdienstausfallentschaedigungen-fuer-ungeimpfte-bei;
Themen: Verdienstausfallentschädigungen # ?, Covid-19impfschutz # ?, Quarantänen # ?, gesundheitliche Gründe # ?, COVID-Impfstoffe # ?, Impfdurchbrüche # ?, Pandemie von Ungeimpfte # ?, Regelung # ?, Folgen der Entscheidung # ?, Unterstützung für Solidargemeinschaft # ?