1. +++ (SEM)

Bei Mietwohnungen können 80 Prozent und bei selbst genutztem Eigentum 85 Prozent der anerkannt förderfähigen Kosten finanziert werden.
Pro Wohnung sind Förderdarlehen bis zu 40.000 Euro möglich, jedoch muss das Darlehen mindestens 1.500 Euro betragen.
Die Darlehenskonditionen entsprechen den üblichen Konditionen der Wohnraumförderung des Landes (zurzeit 0,5 Prozent Zinsen plus 0,5 Prozent Verwaltungskosten p.a., 2 Prozent Tilgung) und können bis zu 25 Jahre festgeschrieben werden.
Wer Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent in Anspruch nehmen will, muss bei selbstgenutztem Wohneigentum die Einkommensgrenzen bzw. im Mietwohnungsbau die Sozialbindungen der Wohnraumförderung einhalten.
Die Antragstellung läuft über die jeweiligen kommunalen Wohnungsbauförderungsämter, die Mittel werden von der NRW.BANK verwaltet.

Datum: 2017-01-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/guenstige-wohnungsbaudarlehen-fuer-einbruchschutz;
Themen: Einbruchschutz # ?, Maßnahmen des Einbruchschutzes # ?, günstige Wohnungsbaudarlehen # ?, Darlehenskonditionen # ?, Konditionen der Wohnraumförderung # ?, Schließmechanik # ?, Sozialbindungen der Wohnraumförderung # ?, Verbesserung des Einbruchschutzes # ?, Vorbeugeprogramm # ?, kommunale Wohnungsbauförderungsämter # ?

2. +++ (SEM)

Hintergrund:
Beschluss des Landeskabinetts über einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der nordrhein-westfälischen Kommunen vor den COVID-19-Auswirkungen am 31. März 2020: 1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten 2.
"Sonderhilfengesetz Stärkungspakt" zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen 3. Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen 4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK 5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a. 6.
Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können 7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen 8. Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.
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Datum: 2020-06-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunalschutz-paket-der-landesregierung-nimmt-weiter-form;
Themen: coronabedingte Schäden # ?, Kommunalhaushalte # ?, Landeskabinett # ?, Stärkungspakt # ?, Covid-19auswirkungen # ?, garantierte Selbstverwaltung # ?, weite Form # ?, Achtpunkteplan # ?, Bundesrettungsschirm # ?, Isolierung von Schäden # ?

3. +++ (SEM)

Mit den Hilfsmaßnahmen für die Kommunen sollen einerseits die sinkenden Erträge und andererseits die gestiegenen Aufwendungen - etwa beim Gesundheitsschutz und in der sozialen Infrastruktur - aufgefangen werden.
Folgende Initiativen werden auf den Weg gebracht: 1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten 2.
"Sonderhilfengesetz Stärkungspakt" zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen 3. Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen 4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK 5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a. 6.
Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können 7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen 8. Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zur Umsetzung der Ziffern 4 und 5 des obigen Kabinettbeschlusses am 21. April 2020 den Entwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2020 mit der beabsichtigten Übernahme von Haftungsfreistellungen für die landeseigene Förderbank NRW.BANK in Höhe von 10 Milliarden Euro beschlossen und diesen dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übersandt.

Datum: 2020-05-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunen-koennen-corona-schaeden-im-haushalt-isolieren;
Themen: belastete Kommunen # ?, Coronaschäden # ?, kommunale Vergabegrundsätze # ?, Stärkungspakt # ?, Landeskabinett # ?, Punkt des Entwurfs # ?, Zeiten der Auswirkung # ?, obiger Kabinettbeschluss # ?, weitere Fachverbände # ?, Achtpunkteplan # ?

4. +++ (SEM)

Der Eigenanteil beträgt 15%.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 80.000 Euro.
5. Darlehenskonditionen Der Zins für das Darlehen beträgt, 0,5 Prozent plus 0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag p.a.
Die Tilgung beträgt vier Prozent bei einer zinsverbilligten Darlehenslaufzeit von zehn Jahren.
Die erhöhte Tilgung von vier Prozent wird vor dem Hintergrund vorgeschlagen, dass während der ersten zehn Jahre die steuerlichen Vorteile (erhöhte Abschreibung für Denkmäler) für eine höhere Tilgung genutzt werden können.

Datum: 2013-07-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neuausrichtung-der-denkmalfoerderung-60-millionen-euro-foerderung-auf;
Themen: Denkmalförderung # ?, 2 Darlehensprogramme # ?, Darlehensförderung # ?, Baunebenkosten # ?, Umbau eines Eigentümers # ?, denkmalbedingte Mehrkosten # ?, lange Tilgungsfrist # ?, Darlehensbasis # ?, Eigentümer eines Denkmals # ?, denkmalgerechte Erneuerung # ?