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Auch die zweite Beschäftigtenbefragung nach 2011 stieß in den obersten Landesbehörden auf große Akzeptanz: 67 Prozent der Beschäftigten haben daran teilgenommen.
Die anonyme und freiwillige Befragung wurde von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik NRW) im Auftrag des Integrationsministeriums durchgeführt.
Grundlage war die Definition des Migrationshintergrundes aus dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW.
Danach sind Menschen mit Migrationshintergrund Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die seit dem 1.1.1950 nach Deutschland zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil seit 1950 zugewandert ist.
Dies umfasst Beschäftigte mit Zuwanderungsgeschichte aus Ländern der Europäischen Union ebenso wie Drittstaatsangehörige, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.

Datum: 2016-01-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-mehr-vielfalt-den-nrw-ministerien;
Themen: NRW-Ministerien # ?, nordrhein-westfälische Landesministerien # ?, Migrationshintergrund von Beschäftigte # ?, Anteil # ?, Migrantinnen # ?, öffentlicher Dienst # ?, öffentliche Verwaltung # ?, Definition des Migrationshintergrunds # ?, Drittstaatsangehörige # ?, Zuwanderungsgeschichte von Beschäftigte # ?