1. +++ (SEM)

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Jedoch konstatiert das Gutachten: Die Urteile des VerfGH konzentrieren sich mit der Wahl- und Chancengleichheit auf nur einen Ausschnitt der demokratischen Wirklichkeit, die normativ aber nicht nur das Gewähltwerden(können) sondern auch die gemein-wohlorientierte Mitgestaltung in der kommunalen Selbstverwaltung umfasst.
Letztere ist eben kein reiner Parlamentarismus, sondern ist getragen vom Selbstverwaltungsgedanken, mithin der Verantwortungsübernahme der Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwesen.
Unter Berücksichtigung alternativer Gütekriterien an lokale Demokratie (vgl. Ladner/Bühlmann 2007) wäre also eine Sperrklausel ein durchaus probates Mittel zur Verbesserung der Demokratiequalität (vgl. Bull 2014; Mehde 2018).
Solange sich die Rechtsprechung aber an der gegenwärtigen Priorisierung orientiert, bleibt als Fazit nur die Empfehlung, eine Wiedereinführung der Sperrklausel momentan nicht anzugehen.
[...]"

Datum: 2019-10-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gutachter-empfiehlt-zum-jetzigen-zeitpunkt-keine;
Themen: Kreistage # ?, Bezirksvertretungen # ?, Gemeinderäte # ?, Verbandsversammlung # ?, Gutachter # ?, Verfassungsgerichtshof # ?, kommunale Selbstverwaltung # ?, Wiedereinführung # ?, jetziger Zeitpunkt # ?, Demokratiequalität # ?