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Das Generative Sprachmodell der Justiz (GSJ) könnte beispielsweise dafür eingesetzt werden, neue Text-Bausteine zu formulieren, unstreitige Sachverhalte aus einer Akte herauszufiltern und Schriftsätze aus verschiedenen Akten zu vergleichen.
Die Anwendungsfälle werden unmittelbar mit Praktikerinnen und Praktikern in Legal Design-Workshops entwickelt.
Die Testphase dauert bis Ende 2026 und wird aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative des Bundes für die Justiz finanziert.
Auf wissenschaftlicher Ebene wird das Projekt von der Technischen Universität München unter der Leitung des Legal-Tech-Experten Prof. Dr. Matthias Grabmair und der Universität zu Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung, begleitet.
Datum: 2024-07-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neues-forschungsprojekt-zu-kuenstlicher-intelligenz-im-einsatz-fuer-die-justiz;
Themen: generatives Sprachmodell
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