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Das Recht des Unternehmenskaufs ist weder in Deutschland noch weltweit kodifiziert.
Bei großen Fusionen und Übernahmen, den sog. M&A - Mergers and Acquisitions -, ist es üblich, dass spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem ersten Schritt deutsches Recht ausschließen, durch ihr selbst geschaffenes Regelwerk ersetzen und Schiedsgerichte für mögliche Streitigkeiten vereinbaren.
Nicht jeder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, von freiberuflichen Praxen oder Gewerbebetrieben wird aber durch spezialisierte Kanzleien beraten, die alle Details des Unternehmenskaufs ausreichend vorhersehen würden.
Insoweit bedarf es eines interessengerechten Rechtsrahmens insbesondere auch für kleinere Unternehmensübergänge.
Seit Februar 2023 prüft eine Länderarbeitsgruppe auf Initiative und unter Federführung von Nordrhein-Westfalen, ob ein Regelungsbedarf besteht und wie gegebenenfalls interessengerechte Reglungen aussehen könnten.

Datum: 2023-05-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-limbach-stellt-initiative-zum-recht-des-unternehmenskaufs-bei;
Themen: Unternehmenskauf # ?, Recht des Unternehmenskaufs # ?, Landgericht Düsseldorf # ?, Bedeutung des Rechts # ?, Erfahrungsaustausch von Handelsrichterinnen # ?, Industrie- Und Handelskammer Düsseldorf # ?, Details des Unternehmenskaufs # ?, Handelssachen in Düsseldorf # ?, Merger von Acquisitions # ?, Schiedsgerichtsbarkeit # ?