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Daher ist es im Sinne der Landesregierung, die Branche grenzüberschreitend zu fördern.
Seit Anfang 2016 gibt es im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie dafür einen zentralen Einheitlichen Ansprechpartner in NRW.
Ziel ist es, bürokratische Hürden bei der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit sowie bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in NRW abzubauen.
Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt als Mittler die notwendigen Schritte, um an erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen und behördliche Bescheinigungen zu kommen.
Er ermöglicht eine zentrale Abwicklung aus einer Hand mit einem verlässlichen Behördenservice, individueller Unterstützung und leicht zugänglichen und verständlichen Informationen.

Datum: 2016-01-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-foerdert-eu-dienstleistungswirtschaft-und-anerkennung-auslaendischer;
Themen: einheitlicher Ansprechpartner # ?, Sinn der Landesregierung # ?, ausländische Qualifikationen # ?, große Bedeutung # ?, Anerkennung von Berufsabschlüssen # ?, Dienstleistungssektor in EU # ?, Dienstleistungstätigkeit # ?, EU-Berufsanerkennungsrichtlinie # ?, EU-Dienstleistungswirtschaft # ?, Wirtschaftstätigkeit # ?