1. +++ (SEM)

Den Schulleitungen ist es weiterhin möglich, im Falle personeller Engpässe aufgrund der pandemischen Entwicklung nach eigenem Ermessen und mit der Rückendeckung der Schulaufsicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung zu treffen.
So viel Präsenzunterricht in der Schule wie möglich ist nach wie vor das oberste Ziel.
In besonderen Ausnahmesituationen sind die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten - unter Beachtung der jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie der Distanzunterrichtverordnung - zu nutzen.
Sämtliche Einschränkungen sind so gering wie möglich zu halten und schnellstmöglich wieder aufzuheben.
Insbesondere folgende schulspezifische Anpassungen des Unterrichtsbetriebes sind zulässig:

Datum: 2022-02-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/massnahmen-zur-absicherung-von-abschlusspruefungen-und-des-schulbetriebs;
Themen: Schulbetrieb # ?, Absicherung # ?, weitere Anpassungsmöglichkeiten # ?, faire Prüfungsbedingungen # ?, Präsenzunterricht # ?, zentrale Abschlussprüfungen # ?, Kernlehrpläne # ?, Jahrgangsstufen # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Distanzunterrichtverordnung # ?