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Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 24. März 2022 den Beschluss gefasst, die bisher hälftige Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte auf eine Vollentlastung und damit auf "Null Euro" umzustellen.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: "50 Prozent Entlastung plus 50 Prozent Entlastung, gleich Null Beitrag für Bürgerinnen und Bürger.
Mit der Förderung über die Doppelspur erreichen wir zusammen mit den Städten und Gemeinden eine Modernisierung der kommunalen Straßen und finanzielle Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.
Bei den 5000 Eigentümern, die bereits hälftig entlastet worden sind, erfolgt von Amts wegen die Zuweisung weiterer 11,1 Millionen Euro über die landeseigene NRW.BANK an die Städte und Gemeinden.
Eine gesonderte Antragsstellung über die Städte und Gemeinden ist nicht erforderlich.

Datum: 2022-05-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-foerderung-ueber-die-doppelspur-landesregierung-sorgt-fuer;
Themen: Straßenausbaubeiträge # ?, beitragspflichtige Haushalte # ?, vollständige Entlastung # ?, beitragspflichtige Grundstückseigentümerinnen # ?, kommunale Straßen # ?, Gemeinden # ?, neue Förderrichtlinie # ?, Städte # ?, Doppelspur # ?, gesonderte Antragsstellung # ?