Stufe1 (kurzfristige Schritte)
* Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens gem. §30a AsylG durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Rückführungen der Personen aus Landeseinrichtungen
* Rücküberstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren aus Landeseinrichtungen in einzelne EU-Staaten
* Verlängerung der Aufenthaltszeiten für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive von drei auf bis zu sechs Monate
* Außerhalb des beschleunigten Verfahrens (§ 30 a AsylG): Zuweisung von Familien mit minderjährigen Kindern im vierten Aufenthaltsmonat in die Kommunen - sofern Rückführung, freiwillige Ausreise bzw. Überstellung nach Dublin-Verfahren innerhalb weiterer zwei Monate nicht zu erwarten ist