1. +++ (SEM)

Stufe1 (kurzfristige Schritte)
* Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens gem. §30a AsylG durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Rückführungen der Personen aus Landeseinrichtungen
* Rücküberstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren aus Landeseinrichtungen in einzelne EU-Staaten
* Verlängerung der Aufenthaltszeiten für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive von drei auf bis zu sechs Monate
* Außerhalb des beschleunigten Verfahrens (§ 30 a AsylG): Zuweisung von Familien mit minderjährigen Kindern im vierten Aufenthaltsmonat in die Kommunen - sofern Rückführung, freiwillige Ausreise bzw. Überstellung nach Dublin-Verfahren innerhalb weiterer zwei Monate nicht zu erwarten ist

Datum: 2018-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fluechtlingsminister-stamp-kabinett-beschliesst-asyl-stufenplan-zur-entlastung-der;
Themen: Landeseinrichtungen # ?, Dublinverfahren # ?, Asylstufenplan # ?, Aufnahmesystem # ?, Bleibeperspektive von Personen # ?, Stufenplan # ?, notwendige Maßnahmen # ?, Flüchtlinge # ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen # ?, Steuerung # ?