1. +++ (SEM)

Der Verteilungsschlüssel richtet sich belastungsorientiert und gemeindescharf nach der Zahl der sich tatsächlich vor Ort aufhaltenden Flüchtlinge.
Damit auch kleine Gemeinden, insbesondere solche, die als Standorte für Landesaufnahmeeinrichtungen keine oder nur wenige Flüchtlinge zugewiesen bekommen, partizipieren können, wird ein Mindestbetrag in Höhe von 100.000 Euro festgelegt.
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf, der nun den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet wird, wird außerdem die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes allen Bezirksregierungen übertragen.

Datum: 2019-03-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-und-minister-stamp-kommunen-erhalten-4328-millionen-euro;
Themen: Integrationsmaßnahmen # ?, Integrationspauschale # ?, Verbindlichkeit # ?, Durchführung von Asylbewerberleistungsgesetz # ?, Herausforderungen der Integration # ?, Integrationskosten # ?, grundgesetzliche Werte # ?, hohe Entlastung # ?, parlamentarisches Beratungsverfahren # ?, umfassende Aufgabe # ?

2. ++ (IR)

Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung ist bundesgesetzlich geregelt (durch das Asylbewerberleistungsgesetz).
Für die Ausführung sind in NRW die Städte und Gemeinden zuständig (Gesetz zur Ausführung des AsylbLG); das Land beteiligt sich an den Kosten für Aufnahme und Unterbringung über eine pauschale Landeszuweisung und im Einzelfall bei außergewöhnlich hohen Behandlungskosten.

Datum: 2015-08-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-gesundheitskarte-fuer-fluechtlinge-nrw-perfekt;
Themen: Flüchtlinge # ?, NRW-Gesundheitskarte # ?, Vereinbarung # ?, Entlastung # ?, Kostenerstattung # ?, Ärztin # ?, Vorstandsvorsitzende # ?, freiwillige Basis # ?, Verwaltungsaufwand # ?, Arzt # ?