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Das Verbot des Bundeinnenministers stützt sich unter anderem auf Erkenntnisse einer bundesweiten Razzia am 13. März 2018.
Damals waren allein in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Wohnungen und Geschäftsräume in über 20 Städten durchsucht worden.
Bei der Durchsuchungsaktion waren rund 800 Beamtinnen und Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei im Einsatz.
Rechtsgrundlage des Verbotes ist § 3 Absatz 1 des Vereinsgesetzes (VereinsG).
Zweck und Tätigkeit des Vereins verstoßen nach Einschätzung des Bundes- und Landesinnenministeriums gegen Strafgesetze.
Datum: 2018-07-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-reul-begruesst-osmanen-germania-aus;
Themen: vermeintlicher Boxclub
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