1. +++ (SEM)

* 60 Prozent (max. 60.000 Euro) beträgt der Fördersatz beim Erwerb von besonders innovativen Brennstoffzellenfahrzeugen.
* 80 Prozent (max. 8.000 Euro pro Ladepunkt) erhalten Städte, Gemeinden und Kreise beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für ihre E-Fahrzeuge.
In gleicher Höhe werden auch E-Mobilitäts-Beratungen unterstützt.
Für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen können Unternehmen und Kommunen vom 5. Februar bis 30. Juni 2018 eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen.
Unterstützt werden sowohl Normalladung bis 22 kW als auch Schnellladung von 100 bis 150 kW sowie der Netzanschluss.

Datum: 2018-02-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erweitert-sofortprogramm-elektromobilitaet;
Themen: öffentliche Ladesäulen # ?, Sofortprogramm # ?, Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen # ?, E-Autos # ?, Elektrifizierung # ?, Investitionskosten # ?, Kommunen # ?, Bewilligungsverfahren der Förderung # ?, E-mobilitätsberatungen # ?, Fahrzeuge des Fuhrparks # ?