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Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt als Mittler die notwendigen Schritte, um an erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen und behördliche Bescheinigungen zu kommen.
Er ermöglicht eine zentrale Abwicklung aus einer Hand mit einem verlässlichen Behördenservice, individueller Unterstützung und leicht zugänglichen und verständlichen Informationen.
Zudem sieht die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vor, die Verfahren der Berufsanerkennung ab jetzt auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.
Wirtschaftsminister Garrelt Duin sagte: "Der Dienstleistungssektor in der EU macht mehr als 70 Prozent der Wirtschaftstätigkeit aus.
Trotzdem findet nur ein relativ geringer Teil davon grenzüberschreitend statt.

Datum: 2016-01-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-foerdert-eu-dienstleistungswirtschaft-und-anerkennung-auslaendischer;
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