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Diese Mini- und Hobbydrohnen sind in der Regel 10 bis 30 Zentimeter groß und wiegen nur 250 Gramm.
Für sie gilt in der EU keine Kennzeichnungspflicht und es ist bei rein privater Nutzung kein Drohnenführerschein erforderlich.
Größere Kameradrohnen für private Anwender mit einer Größe von 20 bis 50 Zentimetern, einem Gewicht von mehr als 250 Gramm, längeren Flugzeiten und höherer Bildauflösung unterliegen jedoch der Kennzeichnungspflicht, meist ist ein EU-Kompetenznachweis erforderlich ("kleiner Drohnenführerschein").
* Gewerblich genutzte Drohnen: Sie werden unter anderem eingesetzt, um Gebäude, Brücken und Stromleitungen zu inspizieren, in der Logistik, der Vermessungstechnik und in der Landwirtschaft.
Diese Drohnen sind in der Regel größer als 50 Zentimeter und wiegen zwischen 5 und 25 Kilogramm.
Datum: 2026-02-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zukunftstechnologie-drohnen-nordrhein-westfalen-staerkt-europas-technologische;
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