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Die vom EU-Parlament verabschiedeten Regelungen zur Netzneutralität betreffen die Medien- und Meinungsvielfalt im Kern
25. November 2015
Mit einer EU-weiten Telekommunikationsverordnung, die am 30. April 2016 in Kraft treten wird, hat das Europäische Parlament Ende Oktober Regeln für die Netzneutralität im Internetzugang und für andere Dienste mit möglicher bezahlter Bevorzugung in Europa bestimmt.
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Mit einer EU-weiten Telekommunikationsverordnung, die am 30. April 2016 in Kraft treten wird, hat das Europäische Parlament Ende Oktober Regeln für die Netzneutralität im Internetzugang und für andere Dienste mit möglicher bezahlter Bevorzugung in Europa bestimmt.

Datum: 2015-11-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/medienvielfalt-im-internet-sichern-gutachten-zur-netzneutralitaet-zeigt;
Themen: Netzneutralität # ?, Internetzugang # ?, Medienvielfalt # ?, EU-weite Telekommunikationsverordnung # ?, Gutachten von Fetzer # ?, Mindestqualitätsstandards # ?, andere Dienste # ?, mögliche Bevorzugung # ?, nationale Regulierungsbehörden # ?, Meinungsvielfalt # ?