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Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 14. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.
Dazu erklärte Minister Laumann in Düsseldorf: "In Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument.
Ich freue mich, dass sich die Tarifpartner im Friseurhandwerk einmal mehr auf diesen Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft besonnen haben.
" Somit müssen sich weiterhin alle Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen an den zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Vergütungstarifvertrag und die darin festgelegten Entgelte halten. "
Das sichert eine einheitliche Entlohnung für die 30.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk und schützt die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndrücker";

Datum: 2018-11-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifvertrag-im-friseurhandwerk-bleibt-allgemeinverbindlich;
Themen: Vergütungstarifverträge # ?, Entgelt # ?, Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrags # ?, Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft # ?, Friseurbetriebe # ?, Lohndrücker # ?, Vergütungstarifvertrag # ?, allgemeinverbindliche Entgeltgruppen # ?, Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen # ?, Friseurverband # ?