1. +++ (SEM)
"Nun endlich können zum Beispiel rund sechs Millionen ehrenamtliche Helfer in Nordrhein-Westfalen von einer besseren steuerlichen Unterstützung profitieren."
Konkret greifen ab dem 1. Januar 2021 für das Ehrenamt die folgenden Verbesserungen:
* Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
* Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wird von 200 auf 300 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich.
Datum: 2020-12-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-jahr-2021-bringt-verbesserungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-firmen-und-familien;
Themen: Homeofficepauschale
# ?, Verbesserungen
# ?, Behinderungsgrad
# ?, Pauschbetrag
# ?, Restaurantdienstleistungen
# ?, zahlreiche Veränderungen
# ?, Grundfreibetrag
# ?, Solidaritätszuschlag
# ?, finanzielle Entlastungen
# ?, Steuerfreibetrag
# ?
2. +++ (SEM)
Zu den Punkten, bei denen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder rückwirkend eine Änderung zum 1. Januar 2020 erwarten, gehören insbesondere:
* Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro;
* Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro;
* Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro;
* Ausweitung des Anwendungsbereichs für den vereinfachten Zuwendungsnachweis.
Datum: 2020-09-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzminister-der-laender-fordern-mehr-unterstuetzung-fuer-das-ehrenamt;
Themen: Finanzministerinnen
# ?, Finanzministerkonferenz
# ?, Entlastung des Ehrenamts
# ?, dringliche Reform
# ?, steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht
# ?, Länder
# ?, Entbürokratisierung
# ?, Vorschläge
# ?, klares Ländervotum
# ?, rückwirkende Regelung
# ?
3. +++ (SEM)
* Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro;
* Ertragsteuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige durch eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte, beispielsweise für die freien Eintritte in Museen, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen;
* Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro;
* Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro;
* Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren.
Datum: 2019-11-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzminister-machen-der-bundesregierung-druck-bei-der-entlastung-des-ehrenamts;
Themen: Treffen in Berlin
# ?, Finanzminister des Lands
# ?, steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht
# ?, Entlastung
# ?, Entbürokratisierung
# ?, Frontalangriff
# ?, Länder
# ?, Vorschläge
# ?, Frauenvereine
# ?, Millionenbereich
# ?
4. +++ (SEM)
* Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen
Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen kommen ebenfalls steuerliche Entlastungen zugute.
Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren.
"Das ist ein wichtiges Zeichen und ein Ausdruck des Respekts für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft und den Schutz der Gesundheit einsetzen", sagt Minister Lienenkämper.
Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr federführend daran mitgewirkt, dass speziell für das Ehrenamt signifikante steuerliche Verbesserungen im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben werden konnten.
Datum: 2021-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/groesste-und-schnellste-hilfsaktion-fuer-die-wirtschaft-der-landesgeschichte;
Themen: Überbrückungshilfe
# ?, Novemberhilfe
# ?, NRW-Soforthilfe
# ?, Härtefallhilfe
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# ?, Bürgschaften
# ?, steuerliche Entlastungen
# ?, Fremdhilfen
# ?, gemeinsames Antragsportal
# ?, mögliche Rückzahlungen
# ?
5. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Helferinnen und Helfer in Impfzentren erhalten steuerliche Unterstützung
Helferinnen und Helfer in Impfzentren erhalten steuerliche Unterstützung
Ehrenamtlich im Gesundheitsschutz Tätige profitieren von angehobener Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale/ Minister Lienenkämper: Ein Ausdruck des Respekts für diejenigen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen
17. Februar 2021 phb Impfen, Corona, Frau Foto: Shutterstock.com / BaLL LunLa
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen erhalten steuerliche Entlastungen.
Datum: 2021-02-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/helferinnen-und-helfer-impfzentren-erhalten-steuerliche-unterstuetzung;
Themen: Ehrenamtspauschale
# ?, Impfzentren
# ?, Übungsleiterpauschale
# ?, Ausdruck des Respekts
# ?, steuerliche Unterstützung
# ?, Helferinnen
# ?, steuerliche Entlastungen
# ?, Betrag
# ?, Spenden
# ?, Verbesserungen
# ?
6. +++ (SEM)
Beide Länder dringen zudem darauf, im Steuerrecht zeitnah
* den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro anzuheben,
* die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro zu erhöhen sowie
* die Grenze für die Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe bei gemeinnützigen Vereinen von 35.000 Euro auf 45.000 Euro zu verschieben.
Folgen Sie uns im Netz: Twitter: @Finanzmin_NRW YouTube: Finanzverwaltung NRW Datenschutzhinweis betr.
Datum: 2019-03-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lienenkaemper-und-fueracker-mehr-steuerliche-anerkennung-fuer-das-ehrenamt;
Themen: Steuerrecht
# ?, steuerliche Anerkennung
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# ?, konkrete Vorschläge
# ?, Steuererklärung
# ?, bayerische Staatskanzlei
# ?, sozialkaritativer Bereich
# ?, unentbehrliche Stütze
# ?, Gemeinwohl
# ?, Freizeit
# ?
7. +++ (SEM)
* Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro.
* Ertragsteuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige durch eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte, beispielsweise für die freien Eintritte in Museen, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen.
* Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro.
* Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine unter bestimmten Voraussetzungen von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.
* Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren.
Datum: 2019-10-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-lienenkaemper-verzoegerung-bei-der-entlastung-des-ehrenamtes;
Themen: Bundesfinanzministerium
# ?, konkrete Umsetzungsmaßnahmen
# ?, schnelle wirksame Entlastung
# ?, zögerliche Umsetzung
# ?, Finanzministerinnen
# ?, Initiative
# ?, Länder
# ?, Rückschlag
# ?, Umsetzung für Jahresbeginn
# ?, politische Betätigung
# ?
8. +++ (SEM)
"Dieser Schritt ist ein maßgebliches Signal der Wertschätzung an all diejenigen, die sich Tag für Tag ehrenamtlich für andere einsetzen", sagte Lienenkämper, "Der große Einsatz einer Vielzahl ehrenamtlich tätiger Menschen in ganz Deutschland hält unsere Gesellschaft zusammen, deshalb wollen wir ihren Einsatz künftig mit verschiedenen Maßnahmen deutlich stärker fördern."
Konkret geht es beispielsweise um folgende Maßnahmen:
* Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro
* Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine unter bestimmten Voraussetzungen von 35.000 Euro auf 45.000 Euro
* Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren
Datum: 2019-09-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neuer-vorstoss-zur-staerkung-der-mitte-der-gesellschaft-und-des-ehrenamtes;
Themen: neuer Vorstoß
# ?, Mitte
# ?, Finanzsenator
# ?, Gesellschaft
# ?, Minister der Finanzen
# ?, wichtige Teile
# ?, steuerliche Vereinfachungen
# ?, Initiative
# ?, Spendenbescheinigungsverfahren
# ?, gemeinnütziges Engagement
# ?
9. +++ (SEM)
Konkret beinhaltet dies die folgenden Regelungen:
* Gemeinnützige Vereine müssen erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen - davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
* Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wurde von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich.
* Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.
Von diesen steuerlichen Regelungen profitieren auch ehrenamtliche Impfhelferinnen und -helfer.
Datum: 2021-12-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuererleichterungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-frauen-und-maenner;
Themen: Ehrenamtspauschale
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# ?, Übungsleiterpauschale
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# ?, finanzielle Mittel
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# ?, Hilfsstrategie für Ehrenamt
# ?, Impfhelferinnen
# ?, Soforthilfeprogramme
# ?
10. +++ (SEM)
Als neu eingesetzter Ansprechpartner für Vereine und Ehrenamt berichtete Jörn Hasenpusch aus seiner täglichen Arbeit: "Unser Angebot wird dankbar und gut angenommen.
Das bestätigt sich auch in den vielen täglichen Gesprächen mit den engagierten Personen.
Ich konnte beispielsweise bei Fragen zur Gemeinnützigkeit, zu Spendenbescheinigungen oder der Ehrenamts- beziehungsweise Übungsleiterpauschale helfen.
Allein in den ersten drei Wochen des Jahres haben wir bereits rund 80 Gespräche geführt und konnten unterstützen.
"
Datum: 2024-01-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsam-fuer-ein-starkes-ehrenamt-minister-der-finanzen-und-staatssekretaerin;
Themen: Düsseldorfsüd
# ?, Finanzamt
# ?, Staatssekretärin
# ?, Alltagspraxis einer Ansprechperson
# ?, Ansprechperson für Ehrenamt
# ?, Ministerium von Finanzen
# ?, Finanzämter
# ?, Vereine
# ?, Minister der Finanzen
# ?, Besuch
# ?
11. +++ (SEM)
Das Land hatte sich im Bundesrat für steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie starkgemacht und damit entscheidende Impulse gesetzt.
Höhere Freibeträge für Einnahmen aus ehrenamtlichem Engagement
Der Übungsleiterfreibetrag wurde auf 3.300 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich.
Bereits die letzte Erhöhung dieser Freibeträge ab dem Veranlagungszeitraum 2021 ging auf das Betreiben Nordrhein-Westfalens zurück.
Entlastung kleiner und mittlerer Vereine
Datum: 2026-01-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-regelungen-entlasten-vereine-und-ehrenamtliche;
Themen: gemeinnützige Vereine
# ?, finanzielle Flexibilität
# ?, Vereinsalltag
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# ?, spürbare Erleichterungen
# ?, freiwilliges Engagement
# ?, Bürokratie
# ?, bürokratischer Aufwand
# ?, neue Regelungen
# ?, verlässliche Rahmenbedingungen
# ?
12. ++ (IR)
3. Menschen, die den Freiwilligendienst im Ehrenamt erbringen wollen, erhalten eine Absicherung über die geltenden Regelungen für Ehrenamtliche (keine explizite Vergütung; gegebenenfalls Ehrenamtspauschale).
Datum: 2020-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-mehr-als-1000-registrierte-freiwillige-corona-ist-eine;
Themen: Pressebriefing
# ?, aktuelle Lage
# ?, Maßnahmen der Landesregierung
# ?, Zusammenhang
# ?, Coronapandemie
# ?, Errichtungsausschuss der Pflegekammer
# ?, Coronaviruspandemie in Nordrhein-Westfalen
# ?, Freiwilligenregister
# ?, Vorsitzende
# ?, Minister
# ?