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Bereits im vergangenen Jahr wurde die Kappungsgrenzenverordnung erlassen, die 59 Städte und Gemeinden umfasst und die Mieter bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen schützt.
Bei der neuen Verordnung zur Mietpreisbremse sind weniger Städte berücksichtigt worden.
Das liegt daran, dass die Mietpreisbremse im Vergleich zur Begrenzung der Mieterhöhungen bei Bestandsmieten sowohl einen stärkeren Eingriff in die Vertragsfreiheit der Vertragspartner als auch in die Eigentumsfreiheit der Eigentümer darstellt.
Die Kriterien für das Feststellen einer angespannten Wohnungsmarktlage sind daher deutlich strenger.
Zum Hintergrund

Datum: 2015-06-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mietpreisbremse-wird-22-staedten-eingefuehrt;
Themen: Mieterhöhungen # ?, Bestimmung # ?, Mieterverbände # ?, Vormiete # ?, bestehende Mietverhältnisse # ?, ortsübliche Miete # ?, Kappungsgrenzenverordnung # ?, ortsübliche Vergleichsmiete # ?, Gebiete # ?, Eigentumsfreiheit # ?