1. +++ (SEM)
Ab dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen.
Justiz
Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner: "Die Einführung der E-Klausur in Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung unserer juristischen Ausbildung und Prüfung.
Wir möchten sicherstellen, dass unsere Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie die Studierenden die bestmöglichen Voraussetzungen für ihren akademischen Erfolg haben.
Das Projekt unterstreicht unser Engagement für eine stetige Verbesserung der juristischen Ausbildung.
Datum: 2023-10-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/generalprobe-geglueckt;
Themen: erstmalige Erprobung
# ?, Übungsklausuren
# ?, juristische Ausbildung
# ?, Rechtsreferendare
# ?, Datenverlust
# ?, E-Klausur in Nordrhein-Westfalen
# ?, Echtbedingungen
# ?, Einführung der E-Klausur
# ?, Livebetrieb
# ?, jeweiliger Prüfling
# ?
2. ++ (IR)
In Nordrhein-Westfalen ist die E-Klausur durch Gesetz eingeführt worden, sodass die Prüfungsämter sie verbindlich verpflichtend anbieten und auch die Hardware und Software stellen müssen.
In Nordrhein-Westfalen ist die E-Klausur durch Gesetz eingeführt worden, sodass die Prüfungsämter sie verbindlich verpflichtend anbieten und auch die Hardware und Software stellen müssen.
Für die Kandidatinnen und Kandidaten bleibt die E-Klausur freiwillig; sie können die Art der Anfertigung frei wählen.
Datum: 2023-07-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wahlweise-e-klausur-den-juristischen-staatspruefungen-nordrhein-westfalen-ab-2024;
Themen: Prüfungsämter
# ?, Hardware
# ?, Justiz von Nordrhein-Westfalen
# ?, 16-Zoll
# ?, Art der Anfertigung
# ?, Aufgabentext
# ?, Austausch des Geräts
# ?, Bearbeitungsfortschritt
# ?, Bearbeitungsoberfläche
# ?, Demoportal
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