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Das Oberlandesgericht Schleswig hatte zuvor einer Radlerin 20 Prozent Mitschuld an den Folgen eines Unfalls gegeben, weil die Frau keinen Kopfschutz getragen hatte.
Hierzu sagte Groschek: "Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hat, denn dieses hätte quasi eine Helmpflicht durch die Hintertür bedeutet.
Wir wissen aus Ländern wie Australien oder Kanada, dass eine Helmpflicht kontraproduktiv sein kann: Mit der Einführung der Helmpflicht in diesen Ländern, ist die Zahl der Radfahrer deutlich gesunken.
Verkehr Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:
Datum: 2014-06-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verkehrsminister-groschek-begruesst-urteil-des-bundesgerichtshofs-radfahrer-ohne;
Themen: Bundesgerichtshof
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