1. +++ (SEM)
Mit unserem neuen Personalschlüssel erhalten die Schulen des Gemeinsamen Lernens eine deutlich bessere Personalausstattung.
"
Insgesamt werden im neuen Schuljahr der Prognose nach etwa 6.800 Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in die Eingangsklassen der 775 weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens aufgenommen.
Schulministerin Yvonne Gebauer abschließend: "Auf das neue Schuljahr freue ich mich sehr.
Es ist uns gelungen, in drei zentralen Bereichen hin zu bester Bildung einen entscheidenden Schritt nach vorne gekommen zu sein.
Datum: 2019-08-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-grundlegende-neuerungen-bringen-mehr-qualitaet-unsere-schulen;
Themen: neues Schuljahr
# ?, Digitalpakt
# ?, grundlegende Neuerungen
# ?, gemeinsames Lernen
# ?, Inklusion
# ?, Schulen
# ?, Förderbudget
# ?, digitale Media
# ?, ökonomische Bildung
# ?, Schulträger
# ?
2. +++ (SEM)
Und auch die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein.
An den Schulen des Gemeinsames Lernens der Sekundarstufe I gilt künftig die neue Inklusionsformel: 25 - 3 - 1,5.
Das heißt: Die Schulen nehmen so viele Schülerinnen und Schüler auf, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schüler lernen, davon durchschnittlich drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Stelle.
Die tatsächliche Klassenbildung soll im Rahmen dieser Aufnahmekapazitäten dann aber den Schulen mit Blick auf ihr schulisches Konzept selbst überlassen werden.
Datum: 2018-07-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige-qualitaetskriterien-und;
Themen: Neuausrichtung
# ?, neue Mindestgrößenverordnung
# ?, Inklusion
# ?, Eckpunkte
# ?, eindeutige Qualitätskriterien
# ?, gemeinsames Lernen
# ?, sozialpädagogische Fachkräfte
# ?, zusätzliche Ressourcen
# ?, Endausbau
# ?, sonderpädagogische Unterstützung
# ?
3. +++ (SEM)
* Ist ein Auflösungsbeschluss bereits von der Bezirksregierung genehmigt, kann er nicht durch einen einfachen Ratsbeschluss wieder rückgängig gemacht werden.
Die Entscheidung zur Weiterführung bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht.
* In den Fällen, in denen der Auflösungsbeschluss vor Ort noch nicht umgesetzt ist, also noch Kinder in die Eingangsklasse aufgenommen werden, ist eine einfache Genehmigung des Aufhebungsbeschlusses durch die Bezirksregierung ausreichend.
* In den Fällen, in denen der Auflösungsbeschluss vor Ort schon umgesetzt wird, also keine Kinder mehr aufgenommen werden, muss die Kommune einen neuen Errichtungsbeschluss fassen und auch eine vereinfachte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung durchführen, bevor die obere Schulaufsicht ihre Genehmigung erteilt.
Dabei werden an die Größe des Standortes nicht mehr die bisherigen Anforderungen gestellt.
Datum: 2017-07-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-landesregierung-schafft-ministerin-gebauer-landesregierung;
Themen: Auflösungsbeschluss
# ?, Mindestgrößenverordnung
# ?, Schulentwicklungsplanung
# ?, Auflösungsbeschlüsse
# ?, Beratungspraxis
# ?, Rückabwicklung
# ?, breites Förderschulangebot
# ?, obere Schulaufsicht
# ?, Verwaltungspraxis
# ?, Bezirksregierungen
# ?
4. +++ (SEM)
Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden.
In Ausnahmefällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde auch kleinere Teilstandorte zulassen.
Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können.
Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der Schulträger.
Außerdem eröffnet der Gesetzentwurf den Gesamtschulen die Möglichkeit, die Leistungsdifferenzierung auch in Form der Binnendifferenzierung vorzunehmen.
Datum: 2012-09-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-prinzip-kurze-beine-kurze-wege-gilt-auch-zukunft;
Themen: kurze Beine
# ?, Gesetzentwurf
# ?, kurze Wege
# ?, Prinzip
# ?, Teilstandorte
# ?, Gesamtschulen
# ?, hohes Niveau
# ?, Grundschule einer Gemeinde
# ?, Grundschulverbund
# ?, Herausforderungen einer Legislaturperiode
# ?
5. +++ (SEM)
Wir tragen dem Prinzip 'Kurze Beine - kurze Wege' Rechnung und machen unsere Grundschullandschaft nachhaltig zukunftsfest", so die Ministerin.
Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der demografische Wandel für einen erheblichen Rückgang der Schülerzahlen gerade in den Grundschulen sorgt.
Gleichzeitig sind in den letzten Jahren die Unterschiede bei den Größen der Eingangsklassen an den Grundschulen gewachsen.
Das hat zu Ungerechtigkeiten zwischen Kommunen und einzelnen Schulen bei der Unterrichts- und Lehrerversorgung geführt.
Die Novelle geht auf den Schulkonsens vom 19. Juli 2011 zurück.
Datum: 2012-11-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-wir-machen-unsere-grundschullandschaft-nachhaltig-zukunftsfest;
Themen: Grundschulen
# ?, Eingangsklassen
# ?, kommunale Klassenrichtzahl
# ?, obere Schulaufsicht
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# ?, Ausnahmen einer Regelung
# ?, Fundament der Schullaufbahn
# ?, einheitliche Organisation
# ?, maximale Zahl
# ?
6. +++ (SEM)
Damit bleibt es möglich, Schulen mit einem besonderen Profil oder mit überörtlicher Bedeutung auch für Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen offen zu halten.
Darüber hinaus wird die Regelung zur Mindestgröße von Schulen weiterentwickelt.
Künftig ist bei Schulen, die in der Regel Schülerinnen und Schüler aufnehmen, welche nach der Erprobungsstufe die Schulform wechseln, nicht mehr allein die Zahl der Anmeldungen für die Eingangsklassen maßgeblich, sondern auch die zu erwartende Schülerzahl in den höheren Jahrgängen.
Dadurch kann die Mindestgröße einer Schule auch dann als erreicht gelten, wenn sie spätestens ab Klasse 7 gesichert ist.
Dies ermöglicht auch zukünftig eine höhere Durchlässigkeit des Schulsystems und verbessert insbesondere im ländlichen Raum die Möglichkeiten, ein wohnortnahes Schulangebot aufrechtzuerhalten.
Datum: 2026-03-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/demokratiebildung-staerken-und-chancengerechtigkeit-verbessern;
Themen: Nachteilsausgleich
# ?, Notenschutz
# ?, Schulträger
# ?, Klassenarbeiten
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# ?, Beteiligungsgremium
# ?, Demokratiebildung
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# ?, Mindestgröße
# ?, Chancengerechtigkeit
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