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Der kontinuierliche Anstieg der Personen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind sowie deren steigende Bedarfe, sind für die Kommunen mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Dies zeigt die Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe, deren Dynamik auch nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes weiter zugenommen hat.
Nachdem im Zeitraum 2012 bis 2016 die jahresdurchschnittliche Zunahme der bundesweiten Nettoausgaben auf weniger als 700 Millionen Euro stiegen, legten die Eingliederungshilfeausgaben nach Inkrafttreten des Gesetzes zwischen 2017 und 2022 im Schnitt um 1,2 Milliarden Euro jährlich zu.
Hintergrund
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe steuern maßgeblich die Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen.
Datum: 2023-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kommunale-ausgaben-fuer-die-eingliederungshilfe-steigen-immer-weiter;
Themen: finanzielle Entlastung
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