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Es wird in Europa bei Puten und Legehennen nahezu flächendeckend angewandt.
Dabei wird mit Hilfe eines Infrarotverfahrens die Oberschnabelspitze des Schnabels bei den Eintagsküken gekürzt.
Nach dem Tierschutzgesetz handelt es sich bei dem Eingriff des Schnabelkürzens um eine Amputation.
Diese ist nur im Einzelfall auf der Grundlage einer behördlichen Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Gemeinsames Pilotprojekt in NRW Mit einem gemeinsamen Pilotprojekt soll das von Bund und Ländern im letzten Jahr vereinbarte Ausstiegsszenario begleitet werden.

Datum: 2015-06-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ein-starkes-signal-fuer-mehr-tierschutz-der-nutztierhaltung-nrw;
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