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Das haben Kommunalminister Ralf Jäger, Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans sowie die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Norbert Bude (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele (Landkreistag NRW) und Bürgermeister Roland Schäfer (Städte- und Gemeindebund NRW) in Düsseldorf mitgeteilt.
Die Einigung enthält folgende Punkte:
* Die vertikale und horizontale Umsatzsteuersteuerverteilung wird als Bestandteil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs nunmehr rückwirkend ab dem Jahr 2007 in die Einheitslastenabrechnung einbezogen.
Auf diese Weise partizipieren die Kommunen auch an der Entlastung, die das Land durch die Übertragung von sieben Umsatzsteuerpunkten vom Bund erhalten hat.
Damit setzt das Land eine Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs NRW um.

Datum: 2013-06-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-und-kommunale-spitzenverbaende-einigen-sich-bei-der-abrechnung-der;
Themen: kommunale Spitzenverbände # ?, künftige Entwicklung # ?, Entlastung # ?, Folgejahre # ?, Steuereinnahmen # ?, Einheitslastenabrechnung # ?, NRW-Einheitslastenabrechnungsgesetz # ?, Umsatzsteuersatz # ?, letztmalige Abrechnung # ?, vertikale horizontale Umsatzsteuersteuerverteilung # ?